Dos and Don’ts für das Fahren mit E-Scooter
E-Scooter sind der neue Trend ist fast jeder Großstadt. An allen Ecken stehen die kleinen Flitzer zum Fahren bereit. Kurz mit der App einloggen und schon kann es losgehen. Doch was muss man eigentlich beachten, wenn man mit einem E-Scooter unterwegs ist? Was ist erlaubt und was nicht? Dieser Beitrag zeigt Dos and Don’ts für das Fahren mit einem E-Scooter.
Dos für das Fahren mit einem E-Scooter
Grundsätzlich dürfen mit einem E-Scooter alles Radwege befahren werden, da E-Scooter zu den Elektrokleinstfahrzeugen gehören. Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, muss sogar die Radwege benutzen und darf nur auf die Straße ausweichen, wenn es keinen Radweg gibt. Hierfür ist ein E Scooter mit ABE allerdings Pflicht. Gleiches gilt für Schutzstreifen oder auch Radfahrstreifen.
Es gibt allerdings auch nicht nutzungspflichtige Radwege. Radfahrer dürfen nun wählen, ob sie den Radweg oder die Straße benutzen. E-Scooter Fahrer haben dies Wahl allerdings nicht. Sie müssen immer den Radweg nehmen. Nur dort, wo keine Radwege sind, darf man mit dem E-Scooter auf die Straße fahren. Außerorts darf in dem Fall auch der Seitenstreifen benutzt werden. Die Regeln für Radfahrer und E-Scooter Fahrer sind somit ähnlich, aber nicht identisch.
Das Fahren auf Unebenheiten wie Kopfsteinpflaster oder anderen Wegen ist grundsätzlich möglich und natürlich auch erlaubt, sie bergen jedoch ein größeres Risiko als für Fahrradfahrer. Da die Räder des E-Scooters deutlich kleiner sind, können diese auf Unebenheiten sehr ruckelig reagieren. Das Fahren ist somit störanfälliger und die Gefahr von Stürzen größer. Gleiches Prinzip gilt bei Glätte. Grundsätzlich kann man auch hier den Scooter benutzen, es wird allerdings empfohlen ihn stehen zu lassen.
Don’ts für das Fahren mit einem E-Scooter
Wie bereits erwähnt dürfen E-Scooter auf die Straße, insofern es keinen gekennzeichneten Radweg gibt. Handelt es sich lediglich um einen Gehweg für Fußgänger, darf man hingegen nicht darauf fahren und muss sogar auf die Straße ausweichen.
Wer jünger als 14 Jahre ist, darf mit einem E-Scooter überhaupt nicht fahren. Ein Elektrokleinstfahrzeug darf erst ab dem Alter von 14 Jahren genutzt werden. Beachten sollten man zusätzlich noch die AGB der Verleiher. Dort kann es manchmal sein, dass man den E-Scooter sogar erst ab einem Alter von 16 oder gar 18 Jahren mieten darf, da meist ein Personalausweis und auch ein entsprechendes Zahlungsmittel notwendig ist.
Ebenfalls nicht zulässig ist das Fahren zu zweit auf dem Scooter. Dieser ist ausschließlich für eine Person zugelassen. Bei Unfällen kann es große Probleme mit der Versicherung geben. Zudem handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Ebenfalls untersagt ist die Handynutzung während der Fahrt sowie der Konsum von Alkohol. In Sachen Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer.
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